Allgemeine Geschäftsbedingungen der Batalyse GmbH
Fassung 2023a
Die Batalyse GmbH entwickelt, lizensiert und vertreibt Software und Servicedienstleistungen zur automatischen Datenverarbeitung
- Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Entwicklungsaufträge neuer Softwaremodule und den Vertrieb/Lizensierung bestehender Softwaremodule, die der Batalyse GmbH erteilt werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die Batalyse GmbH stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.
Soweit die nachfolgenden Bedingungen keine anderen Regelungen vorsehen, finden auf alle Entwicklungsaufträge die Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) Anwendung.
- Vertragsgegenstand, Bearbeitungszeit, Service
2.1 Gegenstand der Softwareentwicklung oder -lizensierung sind die im Angebot der Batalyse GmbH vorgesehenen Arbeiten oder Leistungen. Dabei wird insbesondere der Lizenzzeitraum, der optionale Zugang zu Updates, eine unlimitierte oder maximale Anzahl an Auswertungen, Nutzern und Datencontainern festgelegt.
2.2 Die Batalyse GmbH garantiert nicht die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck, insofern dieser nicht ausdrücklich kommuniziert und Teil des Vertrags ist.
2.3 Die Batalyse GmbH entwickelt die Software auf Basis eigener Ideen oder spezifischen Kundenwünschen, kann dabei die Nichtverletzung von Rechten Dritter aber nicht garantieren.
2.4 Die Batalyse Software wird kontinuierlich verbessert und neue Versionen z.B. als Download zur Verfügung gestellt. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden spezifische Features zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erhalten, besteht nicht.
2.5 Die Software und Updates werden intensiv vor Veröffentlichung auf Bugs geprüft, werden aber ohne Mängelgewährleistung bereitgestellt. Der Kunde kann Software und Updates im Vorfeld eines Vertragsabschlusses oder Installation unverbindlich und kostenlos testen.
2.6 Die Batalyse GmbH hat nur einen begrenzten Einfluss auf die Performance des Softwaresystems und kann diese nicht garantieren. Die Performance hängt insbesondere von der Kundenhardware, Internet und Netzwerkverbindung und Origin Softwareversion ab.
2.7 Soweit das Angebot eine Bearbeitungszeit oder Termine enthält, gelten diese nur dann als verbindlich, wenn die Batalyse GmbH deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt hat. Erkennt die Batalyse GmbH, dass die verbindliche Bearbeitungszeit oder der verbindliche Termin nicht eingehalten werden kann, wird sie dem Auftraggeber die Gründe für die Verzögerung mitteilen und mit dem Auftraggeber eine angemessene Anpassung vereinbaren.
- Vergütung
3.1 Die Vergütung für die Auftragsentwicklung von Softwaremodulen wird als Festpreis berechnet. Abweichend davon können die Vertragspartner vereinbaren, dass nach Aufwand – gegebenenfalls mit Kostenobergrenze – zu vergüten ist.
3.2 Die Softwaremodule „Data Analysis“, „Collect“ „Mind“ werden über jährliche, bzw. monatliche Lizenzkosten oder einen einmaligen Abschlag vertrieben.
3.3 Die Umsatzsteuer wird der Vergütung jeweils hinzugerechnet.
3.4 Für ausländische Kunden enthält die Vergütung nicht die jeweiligen nationalen Steuern, Gebühren und Zölle, die ggf. zusätzlich vom Kunden zu entrichten sind.
- Zahlungen
4.1 Zahlungen sind gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan fällig. Bei fehlendem Zahlungsplan bestimmt sich die Fälligkeit nach dem in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum. Zahlungen sind ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto der Batalyse GmbH zu leisten.
4.2 Die Batalyse GmbH behält sich vor Lizenzen erst nach vollständigem Erhalt der Zahlung über den vollen Lizenzzeitraum freizuschalten.
4.3 Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Batalyse GmbH ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.4 Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Neuentwicklung von Software, Auftragsprogrammierung, Lizensierung – Nutzungsrechte
5.1 Das Entwicklungsergebnis wird dem Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages gemäß dem Angebot zur Verfügung gestellt.
5.2 Der Auftraggeber erhält an den bei Durchführung des Auftrages entstandenen urheberrechtlich geschützten Software, erstellten Datenbanken sowie am entstandenen Know-how ein nichtausschließliches, unentgeltliches Nutzungsrecht für den seinem Auftrag zugrunde liegenden Anwendungszweck. Die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts für den Anwendungszweck bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
5.3 Bei Lizensierung erhält der Auftraggeber ein auf die Lizenzdauer befristetes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
5.4 Bei einer Lizenz ohne Laufzeitende (ewige Lizenz) erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die erworbene Softwareversion ohne automatischen Zugang zu Updates.
- Open Source Quellcode von Dritten
Die Batalyse GmbH nutzt Open Source Softwarebibliotheken und weist diese für jedes Softwaremodul aus.
- Haftung
7.1 Die Haftung der Batalyse GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) haften die Batalyse GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auch bei leichter Fahrlässigkeit. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
7.2 Erbringt die Batalyse GmbH die ihr obliegende Leistung nicht, nicht mit dem Eintritt der Fälligkeit oder nicht wie geschuldet, kann der Auftraggeber nur dann Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er der Batalyse GmbH erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung mit der Erklärung bestimmt hat, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne.
7.3 Die Batalyse GmbH haftet nicht für fehlerhafte Berechnungen oder Programmfehler („bugs“), die beim Einsatz der Software entstehen, insofern Batalyse keinen Zugriff auf die zu Grunde liegenden Daten des Kunden hat. Insofern der Auftraggeber Testdaten mit der Batalyse GmbH zu teilen bereit ist, wird die Batalyse GmbH Programmfehler in angemessener Zeit beheben, insofern dies technisch möglich ist.
7.4 Die Batalyse GmbH haftet nicht für einen Verlust von Daten, Informationen, entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechungen oder Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, insbesondere wenn Batalyse Softwaremodule auf der Hardware des Kunden installiert ist oder mit Daten des Kunden genutzt werden, auf die Batalyse keinen Zugriff hat.
7.5 Falls ein Ausschluss der Haftung für die genannten Fälle im Land des Kunden aus gesetzlichen Gründen nicht möglich ist, so wird die Haftung auf die mit dem Kunden abgeschlossene Vertragshöhe der aktuell laufenden Vereinbarung beschränkt.
- Verjährung
8.1 Die Ansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzung und aus Delikt verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht, wenn die Batalyse GmbH wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet.
8.2 Falls eine Abnahme der Software vorgesehen ist, beginnt die Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln mit der Abnahme, andernfalls mit der Übergabe.
8.3 Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern über Ansprüche oder über die den Anspruch begründenden Umstände hemmen die Verjährung. Die hemmende Wirkung endet, wenn ein Vertragspartner dem Wunsch des anderen Vertragspartners zur Fortführung der Verhandlungen nicht innerhalb von 4 Wochen nachkommt.
- Eigentumsvorbehalt
Der Auftraggeber erhält das Eigentum an im Auftrag entwickelter Software bzw. die nicht-ausschließlichen, befristeten Nutzungsrechte an lizensierter Software sowie die in Ziffer 5 genannten Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
- Geheimhaltung
Die Vertragspartner werden gegenseitig mitgeteilte und als geheimhaltungsbedürftig erklärte Informationen technischer oder geschäftlicher Art während der Dauer und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Auftrages Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt nicht für Informationen, die dem anderen Vertragspartner oder der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des anderen Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich wurden oder Informationen entsprechen, die dem anderen Vertragspartner von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden oder von einem Mitarbeiter des anderen Vertragspartners, der keine Kenntnis der mitgeteilten Informationen hatte, selbständig entwickelt wurden.
- Nutzer-, Nutzungs- und Testdaten
11.1 Für die Erstellung einer Lizenz sind je nach Batalyse Softwaremodul computerspezifische Informationen und ggf. die ID der Software Origin des Auftraggebers erforderlich.
11.2 Batalyse-Data Analysis erstellt Nutzungsstatistiken, z.B. Anzahl der Starts, Anzahl der Auswertungen und Fehlerereignisse, insbesondere wenn die Lizenz die Nutzungsanzahl beim Kunden limitiert.
11.3 Die Batalyse GmbH hat keinen Zugriff auf die Testdaten des Auftraggebers. Um Fehler zu beheben oder gewünschte Features zu implementieren, kann es notwendig sein, dass der Nutzer Testdaten an die Batalyse GmbH weitergibt.
11.4 Die Batalyse GmbH gibt keine Nutzer-, Nutzungs- oder Testdaten an Dritte weiter.
- Nutzungsbedingungen
Wir vertrauen darauf, dass der Kunde die Batalyse Software verantwortungsvoll einsetzen. Die nachfolgenden Aktionen sind untersagt
- Sondierung/Test der Software auf Verwundbarkeit
- Verletzung von Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen
- Versuche den Quellcode zu entschlüsseln
- Gesetzesverstöße in irgendeiner Form wie z.B. das Speichern, Veröffentlichen, Teilen von betrügerischen, verleumderischen, irreführenden, gewaltverherrlichenden und pornographischen Material
- Verletzung der Privatsphäre oder Rechte von Dritten
- Störung anderer Benutzer, Hosts oder Netzwerke, z. B. durch Viren, Überlastung, Spam oder Mailbombing
- Veröffentlichung, Werbung
13.1 Für Zwecke der Werbung darf die Batalyse GmbH den Namen und Logo des Auftraggebers verwenden, insofern dies ein Bestandteil des Angebots der Batalyse GmbH ist.
13.2 In Absprache kann der Auftraggeber gerne Name und Logo der Batalyse GmbH zu Werbezwecken verwenden.
14 Kündigung, Einstellung der Dienstleistung
14.1 Im Falle einer Lizensierung von Software verlängert sich der Vertragszeitraum um ein Jahr, insofern keine Kündigung bis zwei Monate vor Vertragsende erfolgt oder der Sachverhalt im Angebot spezifisch geregelt ist.
14.2 Bei Auftragsprogrammierung sind beide Vertragspartner zur ordentlichen Kündigung des Vertrages mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats berechtigt, wenn nach Ablauf eines erheblichen Bearbeitungszeitraumes kein wesentlicher Fortschritt erzielt wurde. Vor Ablauf von sechs Monaten seit Vertragsbeginn kann eine ordentliche Kündigung nicht ausgesprochen werden. Im Übrigen besteht kein ordentliches Kündigungsrecht.
14.3 Jeder Vertragspartner ist bei der Auftragsprogrammierung berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
14.4 Nach wirksamer Kündigung wird die Batalyse GmbH dem Auftraggeber das bis zum Ablauf der Kündigungsfrist erreichte Entwicklungsergebnis innerhalb von vier Wochen übergeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Batalyse GmbH die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist entstandenen Kosten zu vergüten. Personalkosten werden nach Zeitaufwand erstattet. Für den Fall, dass die Kündigung auf einem Verschulden eines der Vertragspartner beruht, bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.
14.5 Wir behalten uns das Recht einer Kündigung, das vorzeitige Beendigung der Lizenz und Entfernen von Nutzern vor, wenn der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen oder Gesetze verstößt oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind oder haftbar gemacht werden können.
14.6 Durch unvorhergesehene Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Batalyse GmbH liegen oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, können die Dienste oder spezifische Features teilweise oder insgesamt eingestellt werden. In diesem Fall werden wir Sie rechtzeitig informieren und Ihnen noch ausstehende Leistungen aus laufenden Lizenzverträgen anteilig erstatten, insofern eine vollständige Nutzung der Software nicht mehr möglich ist.
14.7 Im Falle einer Insolvenz der Batalyse GmbH sind laufende online-Lizenzen des Kunden ggf. nicht mehr funktionsfähig. In diesem Fall sind wir bestrebt dem Kunden offline-Lizenzen für den verbleibenden Lizenzzeitraum zur Verfügung zu stellen.
- Escrow Versicherung
Durch eine Escrow Versicherung erhält der Kunde im Fall einer Insolvenz der Batalyse GmbH bei laufendem Lizenzvertrag Zugriff auf den Quellcode der lizensierten Software und ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht für den internen Gebrauch. Eine Weitergabe, Übertragung oder Vertrieb an Dritte ist nicht gestattet.
- Beilegung von Streitfällen
Im Falle eines Konflikts bestätigt der Kunde zur Beilegung zuerst die Batalyse GmbH unter contact@batalyse.com zu kontaktieren, bevor rechtliche Schritte unternommen werden. Die Batalyse wird den Kunden dann per Mail kontaktieren und innerhalb von 15 Tagen versuchen den Streitfall bilateral zu klären. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird ein neutrales, bindendes Schlichtungsverfahren angestrebt.
- Sonstiges
17.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
17.2 Erfüllungsort für Leistungen der Batalyse GmbH ist Walzbachtal (Wössingen), Deutschland. Erfüllungsort für Zahlungen des Auftraggebers ist Walzbachtal (Wössingen).
17.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.4 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.